Handlungsunfähig im Abstiegskampf – FVgg. Kastel 06

Die Gesetze im Fußball kennt jeder. Läuft es nicht, muss einer gehen. Im Falle des hessischen Verbandsligisten Kastel 06 wären es sogar gleich zwei sportliche Leiter, denen nach einem Artikel des Wiesbadener Kuriers („06-Trainer angezählt“) die Demission droht.

Derartiges ließ sich der Kurier jedenfalls in die Notizblöcke diktieren.

Das Problem ist nur, dass der Verein Kastel 06 derzeit keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben kann. Über die missliche Lage des Clubs, seit geraumer Zeit nicht mehr über einen Vorstand zu verfügen, der irgend etwas für den Verein erklären könnte, hatte ich bereits berichtet. Seinerzeit hatte das Amtsgericht Wiesbaden entschieden, dass die beiden letzten Vorstandswahlen unwirksam waren. Seit August 2010 geben die noch körperlich vorhandenen aber unbelehrbaren ehemaligen Vorstandsmitglieder rechtsgeschäftliche Erklärungen ab. Das tun sie zwar im Namen des Vereins, aber ohne bevollmächtigt zu sein.

Das Urteil des Amtsgerichtes hat man von Vereinsseite ignoriert. Falsch sei es gewesen. Das würde das Landgericht schon klar stellen. Das Landgericht Wiesbaden hat auch klar gestellt. Allerdings nicht so, wie es sich der Scheinvorstand gewünscht hat. Mit Urteil vom 31.08.2012 steht nun letztinstanzlich und damit rechtskräftig fest, dass die beiden letzten Wahlen des Vereins unwirksam waren und der Verein somit seit August 2010 über keinen Vorstand mehr verfügt.

Die Protagonisten werkeln aber munter auch ohne Vorstandsamt weiter.

Statt jedoch endlich auf einer erneuten Mitgliederversammlung einen handlungsfähigen Vorstand zu bestellen, kündigt man im „Kurier“ mit vorausgeschicktem Bedauern die Entlassung der beiden Trainer an, sollten Punkte weiter ausbleiben.

Dem verhinderten ersten Vorsitzenden mag man hierbei seinerseits mit eben solchem Bedauern die Bestellung eines gerichtlich bestellten Notvorstandes ankündigen, sollte eine ordentliche Mitgliederversammlung mit einer ebenso ordentlichen Vorstandswahl weiter ausbleiben.

Denn trotz des Urteils des Landgerichtes hat das „Vorstandsteam“ bislang zu einer weiteren Mitgliederversammlung, die im übrigen turnusmäßig im August eines Jahres stattfindet, nicht einmal eingeladen.

Beruhigend für die beiden Coaches: Es ist niemand da, der eine wirksame Kündigung des Übungsleitervertrages erklären könnte.