Besser Deutsch

Angeklagt war eine chinesische Staatsbürgerin. Ihr wurde vorgeworfen, falsche Angaben bei einem Amt gemacht zu haben. Alles falsch, so deren Anwalt. Sie habe schlicht nicht verstanden, welche Erklärung ein Anderer in ihrem Beisein für sie abgegeben habe, denn sie könne nur ganz schlecht Deutsch. Es wurde also eine Freundin der Angeklagten, ebenfalls Chinesin, gehört. Diese antwortete zunächst auf die Frage, ob sie selbst Deutsch spreche: „Ain bisschään“.

Dann die entscheidende Frage des Gerichts: „Sprechen Sie besser Deutsch wie die Angeklagte?“