Angeklagt war eine chinesische Staatsbürgerin. Ihr wurde vorgeworfen, falsche Angaben bei einem Amt gemacht zu haben. Alles falsch, so deren Anwalt. Sie habe schlicht nicht verstanden, welche Erklärung ein Anderer in ihrem Beisein für sie abgegeben habe, denn sie könne nur ganz schlecht Deutsch. Es wurde also eine Freundin der Angeklagten, ebenfalls Chinesin, gehört. Diese antwortete zunächst auf die Frage, ob sie selbst Deutsch spreche: “Ain bisschään”.
Dann die entscheidende Frage des Gerichts: “Sprechen Sie besser Deutsch wie die Angeklagte?”
6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
… ALS die Angeklagte?” hoffentlich
“Sprechen Sie besser Deutsch wie die Angeklagte?” ist falsches Deutsch.
Genau. Deshalb wurde auch ein Artikel daraus.
Irgendwie kann ich mich nicht entscheiden, was witziger ist. Entweder der letzte Satz im Artikel oder die ersten beiden Kommentare.
Hier in Meenz hieße der Satz korrekt:
“Sprechen Sie besser Deutsch als wie die Angeklagte?” – hat der Richter die Zeugin gefrägt.
Ey, voll korrekt der Pan Peter.