Der Kreisverwaltung Kreisverwaltung

Manchmal dreht man sich einfach im Kreis, bei dieser Verwaltung. Nach einem Unfall mit anschließender polizeilicher Aufnahme gehört es zum 1 x 1 des anwaltlichen Wirkens, die Ermittlungsakte anzufordern.

Also schrieb der Anwalt  kurz nach dem Unfall die Polizei an. Man möge ihm die Akte senden. Dazu muss man wissen, dass die Polizei selbst die Akte nicht versenden darf. Stattdessen haben die Beamten das Ergebnis ihrer Ermittlungen an die nächst zuständige Behörde zu senden. Erst von dort erfolgt eine Verschickung an sonstige Beteiligte. Nach einiger Zeit ergab eine telefonische Nachfrage, dass die Akte zur Staatsanwaltschaft gewandert sei.

Allerdings geschah sonst nichts.  Also wurde die Staatsanwaltschaft angerufen. „Die Akte? Ja, das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist eingestellt. Die Akte ist bei der Bußgeldstelle“.

Der Hörer glühte also nun bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim. Ja. Die Akte sei da. Akteneinsicht wird aber erst gewährt, wenn man bei der Behörde mit der Bearbeitung fertig sei. Die Sachbearbeiterin sei aber diese Woche nicht da.

In der Woche drauf herrschte kurz Freude, als die Sachbearbeiterin – nun wieder da – telefonisch mitteilte: Ja, sie sei wieder da – aber nicht mehr zuständig. Das mache jetzt eine Kollegin!

Das sind Momente, an denen ich froh bin, meine cholerische Ader bis auf wenige sarkastische Bemerkungen im Griff zu haben.

Die Kollegin versprach eine abschließende Bearbeitung in der kommenden Woche. Hoffentlich wird niemand mehr krank.