Gutachter? Den schickt die Versicherung.

Ein altes Thema und ein ganz altes Lied, fast schon ein Evergreen. Eigentlich meint man, dass Werkstätten mittlerweile wissen, welche Rechte unfallgeschädigte Kunden haben. Zum Beispiel das Recht auf einen selbst gewählten Gutachter.

Bei Mercedes in Mainz sieht das noch anders aus. Dort bat ein verunfallter Kunde um Vermittlung eines Gutachters.

Gutachter? So was habe man nicht. Man mache immer Kostenvoranschläge. Wenn ein Gutachter benötigt werde, würde die eigene Versicherung oder die des Gegners einen schicken.

Ja. Genau so machen wir das. Nicht. 

Entweder haben die Servicemitarbeiter von Mercedes keine Ahnung oder wollen ihren Kunden vorsätzlich eine angemessene Schadensfeststellung verweigern. Ich glaube an das Gute und Dumme im Menschen (und die Macht der Gewohnheit) und tendiere zu ersterem. Mercedes in Mainz ist nämlich nach meinen Kenntnissen selbst guter Kunde bei diesem komischen Regulierungssystem Namens „Fair Play“.

Hierbei wird der Werkstatt versprochen, schnell zu regulieren, wenn….

…Gutachter und Anwälte draußen bleiben. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung für Werkstätten könnte man jetzt philosophieren. Das soll aber nicht das Thema sein. Jedes Autohaus kann und darf selbst entscheiden, wie es Unfallschäden managen möchte.

Wenn aber ein Kunde ausdrücklich anders verfahren möchte und er dann eine solche Auskunft erhält, ist das das Gegenteil von Kundenfreundlichkeit.

Glücklicherweise ist der Kunde dieser Geschichte extern professionell beraten.