Hauptverhandlung heimlich live übertragen

Mit elektronischen Geräten im Gerichtssaal ist das so eine Sache. Es soll schon Vorsitzende gegeben haben, die die Nutzung von Laptops untersagten. Grund: Mit dem Gerät könnten heimlich Video- oder Tonaufnahmen von der Verhandlung gefertigt werden. Je moderner das Gerät, um so größer die Gefahr, möchte man glauben. Stimmt aber nicht.

Auch ein altes, schrottiges Sony Ericsson Telefon kann die öffentliche Vertraulichkeit der Worte einer Strafverhandlung stören. Einfach so. Selbständig.

Es begann mit dem Ausbleiben des Angeklagten. Ein schneller Anruf brachte nichts. Keine Verbindung. Also wird das Handy schnell in der Jackentasche verstaut. 

Dann kam es zum Schlussvortrag. Der Verteidiger gibt alles, setzt sich und hört ein piepsen aus der Innentasche. Aha. Vielleicht der Angeklagte, der wissen möchte, warum der Anwalt vor eineinhalb Stunden wie ein Irrer angerufen- und eine SMS geschickt hat.

Stattdessen rieb sich das mobile Nichtsmartphone scheinbar an der Tischkante, aktivierte Kurzwahltasten und…

…rief in der Kanzlei des Verteidigers an. Dort hörte die versammelte Mannschaft endlich mal dem Chef bei der Arbeit zu und kicherte sich ein Bauchweh nach dem anderen. Glücklicherweise hat das niemand mitbekommen.

Frage: Wurde hier nicht nur gegen die guten Sitten, sondern womöglich gegen ein Gesetz verstoßen? § 169 GVG passt nicht so recht.