„Wo wollen Sie hin?“ Der Rentner vor mir, irritiert von soviel Neugier des gerichtlichen Sicherheitspersonals, antwortet prompt: „Ei zur Berufungsverhandlung Heinz“, um nach einer kurzen Pause und fragenden Blicken des Kontrolleurs nachzuschieben: „Müller – Heinz Müller gegen Mainz 05“.
Im Gerichtssaal warten bereits einige Medienvertreter. Jeder will dabei sein, wenn es das LAG Rheinland Pfalz vielleicht für rechtswidrig erklärt, dass Fußballprofis über die Dauer von 2 Jahren hinaus nur befristete Verträge erhalten. Eine schöne Zusammenfassung bei fr-online.
Der Gerichtssprecher kündigt an, dass das Gericht nach der Verhandlung und einer kurzen Beratungspause eine Entscheidung fällen wird. Dann werde die Entscheidung begründet und eine Pressemitteilung herausgegeben. Das Gericht ist also – nennen wir es mal – gut vorbereitet.
Am Ende der Verhandlung fragt der Vorsitzende nach Vergleichsmöglichkeiten. Nun wird es interessant. Wird die Berufung von Mainz 05 zurückgewiesen, hat der Profifußball ein Problem. Das Ende der Fahnenstange ist dann zwar noch nicht erreicht, denn es bleibt noch die Revision zum Bundesarbeitsgericht einschließlich einer möglichen Vorlage beim EuGH. Aber das – so der mit leichtem Schalk im breiten Nacken sitzende vorsitzende Richter – werde ein langer Weg und er fügt noch hinzu: „und es wird kein leichter sein“.
Also ein Vergleich? Die Parteien scheinen interessiert. Aber um Gottes willen nicht heute. So weit sei man noch nicht. Vielleicht könne man ein Urteil verschieben und dann noch einmal verhandeln? Naja. Grund dürfte eher sein, dass die Parteien kein Interesse daran haben, einen möglichen Vergleich vor der Öffentlichkeit protokolliert zu bekommen.
Nach einer kurzen Unterbrechung möchte RA Kletke aus Frankfurt, „einer der erfahrensten, klügsten und kundigsten Fußball-Rechtsexperten“ (fr-online), diese Absicht als Konsenz der Parteien bekräftigen als Ihm der Kollege der 05er -Seite ins Wort fällt. Herr Strutz und Herr Heidel wollen nun doch ein Urteil. Er sei als Anwalt nun mal Dienstleister.
Aha. Die Anwälte dealen einen möglichen Vergleich aus, bzw. wollen ein Urteil verhindern. Die Partei Mainz 05 will das nicht. Warum?
Klar ist: Ohne Urteil und mit Vergleich ist – auch wenn es durch den Vergleich bedeutungslos werden würde – nur das Urteil der ersten Instanz in der Welt. Dieses findet befristete Arbeitsverhältnisse (über mehr als 2 Jahre) auch bei Profifußballern unzulässig. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis der nächste kommt und klagt und alles geht von vorne los.
Dann lieber ein Urteil. Gibt das den 05ern Recht, kann man sich mit dem Müllersheinz immer noch einigen und erreichen, dass es keine Revision geben wird. Dann hat der Fußball immerhin ein LAG-Urteil hinter sich.
Problem nur: Geht es anders aus, wird der Weg ein langer und steiniger werden.
Eine Entscheidung folgt um 14:00 Uhr.
Update: 3 Punkte am grünen Tisch. Zu „0“ gewonnen. Befristung wirksam, keine Nachzahlung.