Mainz: Einspruch gegen Bußgeld auch ohne Vollmachtsvorlage

Bekanntlich mischt die Stadt Mainz seit einiger Zeit fleißig im Bußgeld-Geschäft mit. Mittlerweile hat man drei ES 3.0 angeschafft, die rund um die Uhr ihrer Arbeit nachgehen. Für Kleinigkeiten wie Einspruchsverfahren hat man nicht so die Zeit. Vor Gericht zieht sowieso kaum ein Kunde, so die Pressestelle. Da muss man sich auch nicht unbedingt um diesen ganzen Jurakram kümmern. Im Zweifel lässt man die Sache verjähren oder stellt eben ein, Hauptsache das große Ganze (natürlich die Verkehrssicherheit. Was dachten Sie denn?) bleibt im Fokus.

Wenn nun ein geblitzter Bürger doch mal einen Einspruch einlegen lässt, wird dies sein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht machen, ohne eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Warum dies so ist, kann der interessierte Rechtslaie gerne z.B. hier nachlesen. Der versierte Fachanwalt für Verkehrsrecht in unserer wahren Geschichte legte also zwar nicht ohne bevollmächtigt zu sein aber ohne Vollmachtszettel (klar soweit?) Einspruch ein und verlangte Akteneinsicht. Standard.

Die Stadt Mainz antwortete wie folgt:

„…bitten wir um Vorlage einer Strafprozessvollmacht/Vollmacht nebst Zustellungsvomllmacht. Sobald uns die erbetenen Unterlagen vorliegen, werden wir Ihrem Wunsch entsprechen.“

Ah. Anfänger, dachte der Fachanwalt. Er klärte den Verkehrsamtsmann höflich auf, dass er das vergessen könne, es sei denn, er benenne ein Gesetz, dass die Vorlage einer Vollmachtsurkunde erzwinge.

Das war wohl etwas frech, denn nun schoss die Stadt scharf. Mit dem nächsten Brief wurde der ganze Einspruch verworfen. Keine Vollmachtsvorlage, kein wirksamer Einspruch, so lautete die Logik des Verkehrsamtes. Zudem wies man empört daraufhin, dass man den Winkeladvokaten sogar noch darauf hingewiesen habe, dass keine Vollmacht vorliege und die Möglichkeit gegeben habe, diesen schwerwiegenden Mangel durch Nachsendung zu beseitigen, obwohl man das nicht habe tun müssen.

Es folgte ein „Antrag auf Gerichtliche Entscheidung“ über diese Streitfrage. Mit diesem Antrag erhielt die Behörde noch einmal die Möglichkeit, ihre falsche Entscheidung zu korrigieren. Es wurde ihr leicht gemacht. Mehre Seiten Begründung, Fundstellen, Zitate von Obergerichten und natürlich äußerst nachvollziehbare Schlussfolgerungen sollten die wild gewordene Amtsbesatzung zur Vernunft bringen. Lesen. Verstehen. Entscheidung korrigieren. Das Leben könnte so einfach sein.

Es geschah…erst mal gar nichts mehr. Ein Erinnerungsanruf bei der etwas schnippischen Amtsleiterin führte immerhin zu dem noch schnippischeren Hinweis, dass man die Sache am nächsten Tag an das Amtsgericht zur Entscheidung schicken werde. Danke.

Das Amtsgericht tat seine Arbeit und entschied: Die Verwerfung des Einspruches wird aufgehoben, die Akte muss herausgegeben werden. Das hat Spaß gemacht. Ich bin mal gespannt was passiert, wenn ich die Bedienungsanleitung des ES 3.0 einzusehen wünsche, bzw. eine Kopie der Messdatei im .eso-Format. Dann riecht es nach weiterem Stress. Den könnte sich das Amt sparen und gleich das Verfahren einstellen. Die Sache ist eh schon verjährt…

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