Zugegeben, der Autor zappt. Dabei bleibt er gerne mal im Trash hängen. So auch gestern, als diese Show der Rechtsfragen über RTL ausgestrahlt wurde. Die kann man sich zwar nur ca. 4,3 Min. antun, bis einen die Darstellung der Rechtsfälle als „gespielter Witz“, die sich blond stellende Moderatorin und der dauergrinsende Professor, der als Showeinlage ein anonymisiertes Nutellaglas auskratzt, in die Infrarot-Flucht treibt. Bis dahin jedoch prüft der neidische Anwaltskonkurrent gerne die Beratungsleistung des Kollegen ab.
Der kann ja bekanntlich alles, der Medienanwalt. Er kann oder konnte den Kachelmann. Jetzt kann er den Magath und er kann sagen, wieviele Nutellagläser man auf einmal kaufen können dürfen muss.
Der Herr Professor kann aber leider so gar kein Verkehrsrecht. In einem der kurzweilig nachgespielten Fälle wurde ein beanzugter Fahrradfahrer von einem durch die klassische Pfütze fahrenden Autofahrer benässt. Anzug und Gesundheit wurden durch das Öl-Wasser-Gemisch ruiniert. Leider kümmerte sich der Raser nicht um sein Opfer und fuhr davon.
Wer ihm den Schaden ersetze, wollte der Radler wissen. Das Nummernschild habe er sich nicht merken können. Na, dann niemand, so der Medienanwalt. Und selbst wenn, wüsste man ja nicht, wer gefahren sei. Der Halter hafte jedenfalls nicht. Man müsse schon den Fahrer herausfinden, was vielleicht ginge, wenn man wüsste, ob da einer immer um die Tageszeit auf dieser Strecke von der Arbeit nach Hause fahre.
Mensch Kolleje. Fleischfabrikanten provozieren können Sie eindeutig besser als Gesetze lesen, nicht? Es gibt da so ein Straßenverkehrsgesetz. Als Medienanwalt finden Sie den § bestimmt selbst heraus.
So traut sich der Autor zu einer uneingeschränkten Gegenthese: Der Halter haftet (der Fahrer auch und ganz verrückt: Sogar die Versicherung des Wagens haftet).
Doch soll die Häme, die dem Neid entspringt, nicht ausufern. Eines hat der Professor gelehrt: Nutellagläser von oben nach unten auskratzen, dann alles in eine Ecke schieben.
2:10 Min. Lebenszeit (ab 7:48) können hier verschwendet werden.