Es ist ein Kandidat für die TOP-5-Rechtsirrtümer: Der Irrglaube, ein Tempolimit ende an der nächsten Kreuzung, Einmündung oder Auffahrt.
Tatsächlich endet die Wirkung eines solchen Schildes aber erst, wenn es durch ein anderes Schild aufgehoben wird.
Warum? Ein Schild ist ein Befehl an die Allgemeinheit, etwa das Gebot, ab sofort höchstens 70 Km/h zu fahren. Der Jurist nennt das eine „Allgemeinverfügung“. Eine solche muss bekannt gemacht werden. Das geschieht durch das Aufstellen des Schildes. Jeder, der an diesem Schild vorbeifährt, muss das Gebot einhalten und zwar so lange, bis es wieder aufgehoben wird oder ein anderer Befehl gegeben wird.
Ob in der Zwischenzeit eine Kreuzung oder Einmündung folgt, spielt keine Rolle.
Was gilt nun für diejenigen, die erst an der nächsten Kreuzung in die Straße einfahren? Die haben den Befehl ja gar nicht mitbekommen? Das ist tatsächlich nicht unproblematisch. Deshalb stellen die Befehlshaber in der Regel nach jeder Kreuzung ein neues Schild auf. Wird das vergessen, kann sich der Einbiegende logischerweise nicht an das nicht gesehene Schild halten und darf das Gaspedal voll durchtreten.
Es sei denn, man kennt das Schild schon. Hat man das Schild also einmal gesehen, wurde es auch bekannt gegeben und gilt genau so für den folgenden Streckenabschnitt wie wenn man gerade daran vorbeigefahren wäre.