Der BGH hat es zuletzt mit unserem schönen Fußballsport. Kurz nach dem Urteil zugunsten des SV Wilhelmshaven setzte es heute eine böse Klatsche für alle, die sich gerne mal im Stadion daneben benehmen.
Ein glühender Fußballfan zündete einst im Stadion des 1. FC Köln einen Knallkörper. Nach der Zündung warf er den Böller obendrein in die Zuschauermenge unter ihm. Hierdurch wurden 7 Personen verletzt.
Der effzeeh fand das nur grenzwertig lustig. Er erhielt in der Folge eine Verbandsstrafe des DFB. Diese wollte er von dem Zündler zurück haben und verklagte ihn auf 30.000 EUR.
Grundsätzlich zu Recht, wie der BGH meint. Demnach trifft jeden Zuschaer die Pflicht, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Wer dagegen verstößt hat die Folgen zu tragen und muss für den eintretenden Schaden haften. Das gilt auch für eine dem Verein wegen dieses Vorfalles auferlegte Strafe.
Das wird nun ein Spaß für alle Flitzer und Pyrokünstler. Aber auch im Amateurfußball dürfen die Messer schon gewetzt werden. Auch dort gilt die Verantwortlichkeit eines Vereines für das Fehlverhalten seiner „Fans“. Spielabbrüche wegen Zuschauerverhaltens sollen ja auch schon mal vorgekommen sein. Darauf folgt in der Regel eine ordentliche Verbandsstrafe. Die Spirale ließe sich noch endlos weiterdrehen.
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