Uber – raschungssieg beim Landgericht Frankfurt gilt auch nur vorläufig

Leider hat der Autor eine Schwäche für kalauernde Wortspiele. Das ändert aber nichts am Nachrichtenwert. Das Landgericht Frankfurt hat heute die einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben. Diese war zuvor ohne mündliche Verhandlung erlassen worden und verbot dem Fahrdienstvermittler eine weitere Tätigkeit. Nun also scheinbar die Rolle rückwärts.

Scheinbar. Denn entgegen der Darstellung Ubers, wonach die Entscheidung „ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung von Uber als innovative und legitime Bereicherung für die mobile Gesellschaft“ sei, handelt es sich eher um einen Schritt hin zur korrekten Anwendung des Prozessrechts. Das klingt langweilig und passt nicht in die PR-Kampagne Ubers.

Denn entgegen dem frohlockenden App-Anbieter verbleibt das Gericht bei seiner Auffassung, dass der angebotene Dienst rechtswidrig, weil Wettbewerbswidrig – sei. Allerdings handelte es sich um ein Eilverfahren. In Eilverfahren ist neben dem Umstand, dass man einen Unterlassungsanspruch haben muss eines wichtig: Eile.

Diese Eile hatte die Antragstellerin Taxi Deutschland nicht, denn Uber legte wohl erfolgreich dar, dass deren Geschäftsmodell bereits seit 2013 bekannt war. Somit sah das Gericht kein Bedürfnis, sein vorläufiges Verbot aufrecht zu erhalten. Wer ein Jahr lang zuschaut, wie Uber private Fahrer vermittelt, kann auch noch ein wenig warten, bis die Sache in einem ordentlichen, gründlichen und in Frankfurt Jahre dauernden Verfahren entschieden wird.

Dieses Verfahren dürfte nun starten, denn die Erfolgsaussichten scheinen nach dem Wink mit dem gerichtlichen Zaunpfahl mehr als gut.

Uber macht also erst einmal weiter mit der Vermittlung.

Aber Achtung: Für die privaten Uber-Fahrer gilt das nicht. Ein Kandidat hat bereits ein (ebenfalls) einstweiliges Verbot gefangen. Die PR-Welle Ubers begibt sich mit dieser Entscheidung natürlich langsam auf Tsunami-Niveau.

Einen lesenswerten Beitrag zu Uber, der die sozial-marktwirtschaftliche Problematik aufzeigt, verlinke ich hier gerne.