Der Justizbeschäftigten ist die eigene Richterin wohl ein wenig peinlich. Warum sonst betonte sie, dass sie folgenden Schrieb „auf Anordnung“ anfertigte:
„richterlicher Anordnung gemäß wird um Einzahlung von 2,– EUR Vorschuss für Faxkopien gebeten. Nach Eingang des Vorschusses gehen die Abschriften des Faxes an den Gegner.“
Ein Kollege hatte in einem Bauprozess einen zweiseitigen Schriftsatz nur per Fax an das Landgericht gesendet, in welchem er sich unter anderem erlaubte, falsche Zahlen in einem Beweisbeschluss zu korrigieren.
Das Einfordern der 2 EUR hat natürlich nichts mit der Art der Prozessführung des Kollegen zu tun, sondern dient alleine der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Justizkasse. Der selben Justizkasse übrigens, die mir seit Monaten ca. 1000 EUR schuldet.