Unfall eindeutig. Anwalt unnötig?

Wenn man den Experten in Internetforen glauben darf, benötigt man für eine einfache Unfallregulierung keinen Anwalt. Das macht die Sache doch nur unnötig teuer. Und wer zahlt das dann mit seinen Versicherungsbeiträgen? Richtig. Wir alle!

Konsequent wäre es dann doch, dem Geschädigten erst mal gar nichts zu zahlen. Dann werden auch die Beiträge günstiger. So machte es die HUK in folgendem alltäglichen Fall:

Der Beifahrer des HUK-versicherten Autos stieg mit Schwung aus. Leider war das Nachbarauto näher geparkt als gedacht. Ergebnis: Eine Delle und Kratzer für 500 € EUR. Klare Sache. Das sah auch die HUK so und zahlte: Nichts. Das sei ja der Beifahrer gewesen. Da möge man sich doch an die Haftpflichtversicherung des Beifahrers wenden. Die HUK sei nicht zuständig.

Unser Unfallopfer tat, wie im geheißen. Völlig überraschend lehnte jedoch die Haftpflichtversicherung des Beifahrers ein Zahlung ab und schickte den Geschädigten – wer ahnt es – zur HUK.

Ergebnis der Selbstregulierung: 0 €.

Also doch zum Anwalt. Der ämüsierte sich über das Regulierungs(un)verhalten der HUK, hielt die Zahlungsverweigerung jedoch zunächst für einen Scherz und schrieb daher einen launigen Brief und ein noch launigeres Gedicht auf Facebook.

Doch die HUK war störrisch. Der Unfall habe sich auf einer Dienstfahrt ereignet. Man möge sich an den Dienstherren wenden oder an den Beifahrer. Der sei ja der böse Bube.

Jetzt ist es aber so: Alle Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht werden, sind vom Halter des Wagens, damit letztlich vom Haftpflichtversicherer, zu ersetzen. Das steht so in § 7 StVG. Die Textstelle „gilt nicht bei Dienstfahrten oder wenn der Beifahrer schuld war“, gibt es im betreffenden Paragrafen nicht.

Dabei ist zu beachten, dass „beim Betrieb“ auch das Ein- und Aussteigen umfasst. Das sind übrigens alles absolute Basics der Schadenregulierung.

Offensichtlich nicht für die Profis von der HUK. Dort wolle „aus bereits dargelegten Gesichtspunkten bei unserer Rechtsauffassung bleiben.“

Die Standhaftigkeit hielt bis etwa eine Woche nach Zustellung der Klage an. Dann folgte die Zahlung.

Ergebnis somit nach Einsatz des Regulierungsprofis: 500 € (volle Zahlung).

Zusätzlich darf sich die Versicherungsgemeinde freuen, dass von den Beiträgen unnötige 150 € an Verfahrens- und Anwaltskosten verpulvert worden sind.