Ungefragte Werbemails an Anwälte bedenklich

Am Montag ging die Werbemail eines durchaus nicht unbekannten Sachverständigen ein. Der Inhalt war nicht uninteressant. Es ging um Fehlerquellen des Messgerätes Poliscan Speed. Mainzer Autofahrer kennen das Gerät in Säulenform von der Autobahnbrücke Mainz – Wiesbaden und der Mainzer Str. in Wiesbaden.

Da bei Werbung der Grundsatz gilt: Viel hilft viel, erhielten diese Mail außer mir auch etwa 1000 weitere Anwälte in Deutschland. Woher ich das weiß? Der Versender hatte alle Empfänger als offene Kontakte in der Email hinterlegt. Wir haben also nun jeder vom anderen die Mailadresse.

Scheinbar störte das einen Kollegen so sehr, dass er mir folgende Mail schickte:

Halten Sie es nicht für bedenklich, ungefragt Werbeemails zu versenden; noch dazu mit offenem Verteiler? Ich jedenfalls möchte derartige Emails nicht erhalten, so interessant das Thema auch sein mag. Bitte unterlassen Sie das künftig.

Dabei habe ich doch gar keine Auto Werbemails verschickt. Erst recht keine mit offenem Verteiler. Bei näherem Hinsehen wurde dann auch klar: Die Beschwerde ohne persönliche Anrede ging offenbar über die Funktion „Reply to all“ an alle Werbemailempfänger, natürlich mit offenem Verteiler. Das halte ich für bedenklich. Vielleicht schicke ich den Kollegen (allen) mal eine Mail.