VfB Ginsheim II vorläufig endgültig Tabellenzweiter

Das Kreissportgericht Darmstadt hat ein Urteil gefällt. Demnach bleibt der VfB Ginsheim II Tabellenzweiter der Kreisoberliga (KOL) Darmstadt und darf an der Aufstiegsrelegation zur Gruppenliga teilnehmen. Vorerst.

Der Fall hat in der südhessischen Fußballerszene für viel Aufregung gesorgt.

Ursprung war das Spiel SV Dersim Rüsselsheim gegen SV Traisa. Das gewann der SV Dersim. Traisa belegte damit in der Abschlusstabelle der KOL den 6. Platz, allerdings nur 3 Punkte hinter dem Zweitplatzierten: VfB Ginsheim II.

Nun soll Dersim bei diesem Spiel einen Kicker eingesetzt haben, der nicht spielberechtigt war. Dem SV Traisa fiel zunächst auf, dass der Spieler nicht auf dem Spielbericht stand und zeigte diesen Umstand an. Dann wurde es bunt und driftete in die Tiefen der Spiel- sowie der Rechts- und Verfahrensordnung des Hessischen Fußballverbandes ab. Denn zusätzlich soll ein Ausweis gefehlt haben.

Mit der Spielberechtigung ist das so: Normalerweise haben die Spieler einen Spielerpass des Verbandes mit Bild, Stempel und Unterschrift vorzulegen. Hier fehlte der Pass. Das kann mal vorkommen. Kommt das vor, kann stattdessen auch ein Ausdruck aus der Spielberechtigungsliste des DFB vorgelegt werden. Dann fehlt aber – ganz wichtig – ein Passbild. Folglich muss der Spieler in diesem Fall zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Über den Sinn dieser Regelung kann man zwar streiten, da ein Abgleich der Bilder mit der tatsächlich spielenden Mannschaft nicht stattfindet. Stattdessen wird im Schiedsrichterkämmerlein nur die Spielerliste mit dem Passstapel verglichen. Aber Regel ist nun einmal Regel. Die Frage war also: Hat der Spieler einen Ausweis vorgelegt.

Das ist eine schwere Frage, die man am besten mit allen Betroffenen klärt. Der zunächst befasste Einzelrichter des Kreissportgerichts meinte jedoch, diesen Umstand alleine aus den Unterlagen klären zu können. Das war wohl schwierig, denn es dauerte etwa 8 Wochen – aber es gelang. Ergebnis: Keine Vorlage, keine Spielberechtigung, Punkte von Dersim nach Traisa.

Damit war Traisa punktgleich mit dem VfB, würde jedoch aufgrund des besseren direkten Vergleichs auf dem begehrten Platz 2 landen.

Der SV Dersim, der zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls noch Aufstiegshoffnungen hegte, legte Widerspruch ein. Dieser wurde vom selben Einzelrichter, der zufällig auch hier zuständig war, als unzulässig zurückgewiesen. Zu Unrecht, wie das Verbandsgericht befand. Also zurück zum Kreissportgericht, diesmal aber zur Kammer (drei Richter) und ohne Beteiligung des Ausgangsrichters.

Nun trat auch der VfB Ginsheim auf den Plan. Denn mittlerweile war die Saison gespielt. Es war klar, dass der SV Dersim nicht mehr aufsteigen konnte. Also bestand die „Gefahr“ dass der Verein die Lust verliert, weiter zu prozessieren. Als von der Entscheidung betroffener Verein hatte der VfB auch ein eigenes Antragsrecht.

So traf man sich am 05.06.2018 zur Verhandlung. 3 Richter, ein Protokollführer, ein Vertreter des Verbandes, Ginsheim und Traisa mit zwei Vereinsvertretern und je einem Anwalt, der SV Dersim mit ein paar Zeugen und einer Menge Wut im Bauch und: Ein Schiedsrichter.

Von diesem wollten es alle ganz genau wissen. Dersims Zeuge hatte zuvor angegeben, dass er den Führerschein zusammen mit dem DFB-Ausdruck übergeben habe. Kürzen wir es ab: Der Schiri wusste es nicht mehr genau. Auch bohrende Nachfragen aller Beteiligten konnten das Erinnerungsbild nicht aufhellen. Es gab nur einige Anhaltspunkte, Angaben dazu, wie man es immer macht. An den konkreten Fall fehlte jedoch die zugehörige konkrete Erinnerung.

Es blieben also Zweifel daran, dass der Ausweis nicht vorgelegt wurde(!). Somit entschied das Gericht einzig richtig: Nachweis der fehlenden Spielberechtigung nicht erbracht, die Spielwertung bleibt bestehen.

Damit ist der VfB Ginsheim II berechtigt, an der Aufstiegsrunde teilzunehmen.

Jedenfalls bis Rechtskraft eintritt. Denn gegen Urteile des Kreissportgerichts kann innerhalb einer Woche Berufung zum Verbandsgericht eingelegt werden. Dann könnte die Party weitergehen.