So ist das jedenfalls bei der Allianz Sigorta A.S. in Istanbul. Dort bringt man es nicht fertig, einen einfachen Unfall vom 26.07.2010 zu regulieren. Der Mandant hat eigentlich vieles richtig gemacht. Nach seiner Rückkehr aus einem Einkaufszentrum in Istanbul wird er vom freundlichen Verursacher erwartet, der beim Ausparken für 1.300 EUR einen kleinen Blechkontakt herstellte.
Es wird ein Unfallbericht ausgefüllt, Daten werden ausgetauscht. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland begibt sich der rechtsschutzversicherte Mandant zum Anwalt seines Vertrauens. Der Ärger beginnt.
Die Antwort auf ein erstes Anschreiben an die Allianz Türkei offenbarte den Wunsch nach englischsprachiger Korrespondenz. Da der verweichlichte deutsche Anwalt für 150 EUR Honorar nicht bei jedem Anschreiben dreimal ins Wörterbuch klicken wollte, suchte er um Deckung für die Beauftragung eines türkischen Kollegen. Die Rechtsschutz blockte: Viel zu teuer. Statt dessen wurde eine spezialisierte Regulierungsfirma in Österreich eingeschaltet.
Das war vor vier Monaten. Seither kommuniziert die Allianz Turkey mit dem Herrn Magister, der mit den Herrn Rechtsanwalt, der mit dem Mandanten und zurück.
Zuletzt verlangte der Allianzler die „original copy of accedent report“. Eine eingescannte Version hat er seit August vorliegen. Dieses Englisch hätte der Verfasser auch noch hingekriegt.
Spaßig auch die Probleme mit der Interpretation unseres Vollmachtsformulars. Dieses sieht ungefähr so aus:
…der Kanzlei wird in Sachen Tülü/Beklemek …Vollmacht erteilt.
Die Allianz Sigorta dachte nun, der Mandant (Namens Tülü) habe den Gegner (Beklemek) bevollmächtigt und fragte ernsthaft, an wen denn nun das Geld gezahlt werden soll.
Another subject, there is an authorization document, date on 04/08/2010 (Tülü authorized to Beklemek). However, you forward us Tülüs bank account number in your last e-mail. Whom will we pay claim payment.
Unter diesen Umständen bin ich für die dringende Aufnahme der Türkei in die EU. Denn Unfälle, die in einem EU-Mitgliedsstaat geschehen, können ganz bequem mit einem Regulierungsbüro in dem Staat abgewickelt werden, in dem beispielsweise der Geschädigte seinen Wohnsitz hat. Das ginge dann zwar immer noch nach türkischem Recht, immerhin aber mit gewissen Vorteilen für deutsche Anwälte.
Was lernen wir daraus:
1. Türkische Anwälte verdienen mehr als Deutsche.
2. Immer eine original Copy – was auch immer dies sein mag – verwenden.
3. Es wird Zeit für ein internationales Vollmachtsformular.
p.s.: Der Autor dankt allen türkischen Facebook-Freunden, die bei der Übersetzung des Überschrift mitwirkten. Den nächsten Türkei-Unfall mache ich auf Türkisch – mit Euch.