Auch Richter haben manchmal einen schlechten Tag. Amtsrichter Rund war wohl etwas unkonzentriert, als er den Namen des Geschäftsführers (GF) einer GmbH aufnahm. Der nämlich fing nach der Namensnennung „Tekin“ (Name natürlich geändert) sogleich an, mittels Namensalphabet zu buchstabieren: Theodor, Emil, Konrad, Ida, Nordpol. Richter Rund notierte vor sich hinmurmelnd: „Tekim“.
GF: „Nein, Herr Richter. Tekin mit „N“.
Richter Rund: „Tekine?“
Erneut ratterte der Geschäftsführer das Namensalphabet. Nach einigen Versuchen stand der Vorname endlich korrekt auf dem Blatt.
Richter Rund: „Und Ihr Nachname?“
GF: Kladowitschke. Konrad, Ludwig, Anton…
Die Verhandlung lief dann insgesamt ein wenig holprig, was aber auch am uneinsichtigen Gegner lag (wie immer). Schließlich wurde ein Vergleich geschlossen und man begab sich auf die Rückfahrt. Nach einem kurzen Plausch über die Verhandlung folgte die finale Frage: „Sie Herr Schmenger, eines müssen Sie mir verraten: Wo ist eigentlich ein „M“ in „Nordpol“? Ich wusste es nicht.