Zum Anwalt gezwungen? Die R+V ermittelt.

Wie kommt ein braver unverdächtiger Bürger, der nichts zu verbergen hat und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, eigentlich auf die Idee, einen Anwalt einzuschalten? Da kommt doch keiner drauf. Und wenn, ist er wahrscheinlich gezwungen-, zumindest aber unlauter überrumpelt worden.

Das meint offensichtlich die R+V Versicherung, die es deshalb ganz genau wissen will. Hierzu haben die Ermittler des Versicherers einen Fragebogen entwickelt und an Geschädigte ausgesandt. Dieser ist nett, freundlich und verbindlich gehalten. Keinesfalls wird hierdurch der Eindruck erweckt, der Geschädigte müsse diesen Fetzen überhaupt beantworten. Deswegen lautet der Eingangssatz so:

Die Versicherung hat mir zur Beauftragung des Anwalts Fragen gestellt, die ich so
beantworte:

Noch hat der Verhörte die Chance die schriftliche Vernehmung schnell zu beenden.

Wir sind Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Haben Sie einen Anwalt beauftragt,
für Sie Schadensersatzanspruche bei uns wegen des an Ihrem Fahrzeug entstandenen
Schadens geltend zu machen?
 Nein  Ja

Wer diese Chance nicht nutzt, hat Pech. Denn dann

Wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben, dann haben wir noch weitere Fragen.

geht es erst richtig los. Klick. Die grelle Schreibtischlampe brennt und leuchtet direkt in die geschundene Seele des Verhörten.

 Waren Sie jemals persönlich in der Anwaltskanzlei?
 Nein  Ja
Kennen Sie den Anwalt, der bei uns die Ansprüche geltend macht, persönlich?
 Nein  Ja

Das, liebe Leute, ist nämlich der Normalfall. Alles andere muss rechtswidrig sein. Weiß doch jeder, dass man im Schadensfall zum Anwalt um die Ecke geht, sich am Empfang anmeldet und ins Wartezimmer geführt wird, um nach 25 Min. dem Dr. jur. hinter seinem Eichenschreibtisch sitzend den Unfallhergang zu erklären. Also. Dann ist ja alles klar. Vielleicht noch ein paar kurze Fragen, zum Beispiel:

Woher haben Sie die Anwaltsvollmacht, die Sie unterschrieben haben, bekommen?
 Vom Anwalt selbst bzw. in der Anwaltskanzlei
 Ich habe sie im Internet heruntergeladen und ausgedruckt
 Jemand hat sie mir gegeben. Das war (Name)

Geschickt leitet das Verhör in die kriminalistische Ebene über, ohne Verdacht zu erwecken. Erst mal den Namen des Verdächtigen herauskitzeln. Alles andere kommt später. Zum Beispiel die Ermittlung des Tatorts.

Wo haben Sie die Anwaltsvollmacht unterschrieben?
 in der Anwaltskanzlei  bei mir zuhause  in meiner Werkstatt
 woanders, und zwar (Ort)

Nun noch eine letzte Frage mit ein wenig Führerscheinprüfungssystematik:

Haben Sie den Anwalt aus eigenem Entschluss aufgesucht, oder hat Ihnen jemand
gesagt, daß Sie einen Anwalt nehmen sollten?
 Ich habe den Anwalt aus eigenem Entschluss genommen.
 Jemand hat mir gesagt, ich sollte einen Anwalt nehmen. Das habe ich gemacht.

Darf man eigentlich mehrfach ankreuzen? Egal. Wird unten gekreuzt, dreht sich der Vernehmungsbeamte bei Rausgehen im Türrahmen wie zufällig und gedankenverloren noch einmal um.

Wenn Sie einen Anwalt genommen haben, weil Ihnen jemand den Rat dazu gegeben
hat, haben wir noch eine Frage.

Ja?

Hat derjenige, der Ihnen den Anwalt empfohlen hat, Druck auf Sie ausgeübt?
 Nein, das war nur ein Tipp. Meine Entscheidung war freiwillig.
 Ich bin überredet worden, den Anwalt zu beauftragen. Nur darum habe ich das
gemacht. Von mir aus hätte ich diesen Anwalt nicht genommen.
 Die Werkstatt hat mir gesagt, daß sie mein Auto nicht repariert, wenn ich den Anwalt
nicht beauftrage.
 Mir wurden andere ·Nachteile in Aussicht gestellt, und zwar:

Da haben wir es. Das hätte die  Stasi* R+V aber einfacher haben können. Ich gestehe. Ich stelle den Leuten regelmäßig Nachteile in Aussicht, wenn sie mich nicht beauftragen. Zum Beispiel, dass sie dann den ganzen Schriftkram mit der Versicherung selbst machen müssen. Oder dass sie für diese Arbeit nicht bezahlt werden. Ich aber schon – und zwar von der Versicherung*2. Oder dass sie dann alleine einem Profi gegenüber stehen, der dafür bezahlt wird, möglichst wenig zu bezahlen.

Mensch R+V. Diesen Fragebogen hättest Du Dir sparen können. Wer sich sachlich, wenn auch nicht weniger kritisch, mit dem Thema auseinandersetzten möchte klickt sich kurz hier rein. Aber nur kurz.

 

*Satire. Bitte nicht verklagen*3.

*2 Bezahlen muss eigentlich der Auftraggeber. Die Kosten eines Rechtsanwaltes gehören zum erstattungsfähigen Schaden und müssen daher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der bestehenden Eintrittspflicht ersetzt werden.

*3 auch Satire. Klagt doch.