Zurichs Didi droht mit Kammer. Ein Fall für den Staatsanwalt?

Ich habe einen neuen Brieffreund. Er sitzt bei der Zurich (ehemals Zürich aber das klang zu provinziell). Dort bearbeitet er Rechtsschutzsachen. Der Einfachheit halber nennen wir ihn Didi. Didi war anfangs ganz nett und sachlich. Seinem und meinem Kunden wurde ein schwerwiegendes Verkehrsdelikt vorgeworfen. In der Verhandlung blieb von der Aussage des Belastungszeugen nicht mehr viel übrig. Da noch eine Ordnungswidrigkeit im Raum stand, alleine die Frage nach der Fahrereigenschaft aber noch mindestens einen weiteren Termin erforderlich gemacht hätte, wurde das Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt. Von der Erstattung der Verteidigerkosten sah das Gericht ab.

Dies habe ich Didi im Überschwang aufgekommener Glücksgefühle noch am selben Tag mitgeteilt und mich für die Zusammenarbeit bedankt. Mein Geld hatte die Zurich – wie bei Strafprozessen üblich – schon vorher bezahlt. Drei Tage später kam eine Mail mit einem Brief im .PDF-Format (immerhin): „…dürfen wir um Übersendung des Urteils bitten.“

Unbürokratisch und Erkläronkel wie ich bin, griff ich zum Telefon. „Hallo Didi, Einstellung nach § 153. Kosten beim Versicherungsnehmer. Da gibt es kein Urteil. Wurde ja eingestellt, ne? Schönen Tag noch.“

Janee. So gehe das nicht. Dann bräuchte er die Einstellungsverfügung. Für die Akten.

Ich erklärte, dass das nicht klappen wird, da ja in der mündlichen Verhandlung eingestellt worden sei. Ein Bescheid wird da nicht mehr versandt. Nun wird Didi ärgerlich. Er brauche einen Beleg und ich solle mich darum kümmern. Da ich mich (ebenfalls nun ärgerlich) weigere, kündigt mir Didi die Freundschaft und bedeutungsschwer an: „Dann machen wir das schriftlich“.

Wenige Augenblicke später (Ja – kein Bearbeitungsstau – Versicherung geht auch schnell) kommt Post. Enthalten: Ein Urteil über einen bösen Anwalt, der gegenüber der Rechtsschutz nicht abgerechnet hatte und deswegen 4.500 € Strafe zahlen musste. Hammer. Nur: Was hat das mit mir zu tun. Ich bin ja ein guter Anwalt. Einer der abgerechnet hat. Das ist Didi egal. Ich würde mich weigern, die Einstellungsverfügung zu übersenden und Auskunft zu geben. Das sei aber meine Pflicht.

Mit viel Beherrschung schrieb ich einen sehr sachlichen Brief. Gab nochmals Auskunft über den Ausgang des Verfahrens, versicherte dies anwaltlich.

Didi ist das Wurst. Scheinbar wurde ihm die Sache auch zu anstrengend und er gab alles an seinen Chef, für den mir gerade kein lächerlicher Name einfällt. Der Chef ist ein ganz harter und erfahrener Hund. Strafrechtlich forensische Erfahrung habe er und daher wisse er ganz genau, dass beim Amtsgericht Protokolle geführt werden (hörthört). Das wolle er haben. Ich solle es besorgen. Das sei meine Pflicht. Falls nicht: Klage, Kammer und was sonst noch weh tut.

Ich bin jedoch der Meinung, dass die Zurich es sich selbst besorgen soll (das Protokoll).

Verständlich, dass man am Ausgang des Verfahrens interessiert ist. Wäre der Kunde nämlich verurteilt worden, müsste er mein Honorar an die Zurich zurückzahlen. Die Zurich glaubt aber scheinbar wirklich, dass ich als Organ der Rechtspflege eine falsche Versicherung abgebe, um einen Mandanten vor der Rückzahlungspflicht einiger hundert EUR zu schützen. Das ist einerseits lächerlich, andererseits bin ich nicht der Laufbursche der Rechtschutzversicherung. Schau’n mer mal, wie es weitergeht.

Ich gebe zu: Jetzt geht es mir auch mal ums Prinzip.